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Mehr Personen als gebucht in der Ferienwohnung: Was sind die Rechte für Mieter und Vermieter?

Es gibt Geschichten, die sich in der Welt der Ferienvermietung erstaunlich oft wiederholen. Da bucht ein Paar eine Ferienwohnung für zwei Personen, doch wenig später tauchen Freunde, Verwandte oder gleich die ganze Clique auf. Plötzlich schlafen fünf Menschen in einem Appartement für zwei.

Was auf den ersten Blick vielleicht nach einem harmlosen kleinen Ausflug aussieht, sorgt in der Realität häufig für Ärger. Denn sowohl für Mieter als auch für Vermieter gelten in solchen Situationen klare Regeln. Wer sie kennt, erspart sich viel Stress und vermeidet unnötige Konflikte.

Wer darf überhaupt in der Ferienwohnung übernachten?

Die erlaubte Anzahl an Übernachtungsgästen ist kein dekoratives Detail, sondern eine feste Vereinbarung. Sie findet sich verbindlich im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung. Dabei geht es nicht nur um den Komfort, sondern vor allem um Sicherheit, Fluchtwege, Versicherungsschutz und die Belastungsgrenze der Wohnung.

Besuch während des Tages ist in den meisten Fällen in Ordnung, solange niemand auf die Idee kommt, heimlich die Nacht zu verbringen. Hier verschwimmt jedoch oft die Grenze, die von Mietern gerne einmal großzügig interpretiert wird. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf niemand über Nacht bleiben.

Spontaner Besuch oder zusätzliche Übernachtungsgäste

Eine Freundin taucht spontan auf und bleibt zum Abendessen? Unproblematisch. Wird daraus allerdings eine Übernachtung, ist dies ohne Zustimmung nicht gestattet. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf einem Gästebett und einem Sofa geschlafen wird, oder ob eine aufblasbare Matratze benutzt wird. Jede zusätzliche Übernachtungsperson muss vorab genehmigt sein.

Ein häufiger Irrtum besteht außerdem darin, dass Kinder oder Babys automatisch nicht zur Personenzahl zählen würden. Doch auch sie sind in den meisten Fällen mitzuzählen, da sie bei Sicherheitsvorgaben und Versicherungsfragen eine Rolle spielen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn mehr Personen als gebucht übernachten?

Wer mehr Personen als vereinbart in die Ferienwohnung holt, verstößt gegen den Mietvertrag. Die Palette möglicher Konsequenzen reicht von einer Abmahnung über die Nachberechnung zusätzlicher Kosten bis hin zur fristlosen Kündigung.

In besonders gravierenden Fällen, etwa wenn die Überbelegung zu Schäden oder massiver Störung führt, kann der Vermieter sogar einen Hausverweis aussprechen. Auch ein langfristiger Reputationsschaden ist nicht zu unterschätzen, denn schwarze Listen auf Buchungsplattformen sind keine Seltenheit.

Wie Vermieter erkennen können, ob unangemeldete Gäste in der Ferienwohnung sind

Ein prüfender Blick genügt oft schon. Wer mit auffällig vielen Koffern, Luftmatratzen oder Schlafsäcken anreist, weckt berechtigte Zweifel. Auch erhöhte Verbräuche bei Handtüchern oder Wasser können Hinweise liefern.

Nicht selten melden aufmerksame Nachbarn ungewöhnlich rege Betriebsamkeit in der Unterkunft. Wichtig bleibt dabei, dass Vermieter ihre Beobachtungen diskret und rechtlich korrekt handhaben. Dauerüberwachung oder versteckte Kameras sind selbstverständlich tabu.

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Vermieter?

Ein sauber formulierter Mietvertrag bildet das Rückgrat jeder Absicherung. Klare Angaben zur maximalen Personenanzahl, deutlich kommunizierte Konsequenzen bei Überbelegung und nachvollziehbare Regeln in der Hausordnung schaffen Transparenz.

Bei der Anreise hilft es freundlich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass Stichproben möglich sind und unangemeldete Übernachtungen nicht geduldet werden. So lassen sich Missverständnisse bereits im Vorfeld vermeiden.

Was Mieter wissen sollten, um Ärger zu vermeiden

Transparenz und Fairness zahlen sich aus. Wer alle Mitreisenden offen angibt, schützt sich selbst vor unangenehmen Folgen. Spontane Änderungen sollten stets abgesprochen werden. Denn Verstöße führen nicht nur zu Ärger vor Ort, sondern können auf lange Sicht auch das eigene Profil auf Buchungsplattformen nachhaltig beschädigen.

Klare Spielregeln schützen alle Beteiligten

Eine offene und ehrliche Kommunikation im Vorfeld verhindert die meisten Probleme. Vermieter profitieren von klaren Regelungen, Mieter von der Verlässlichkeit einer transparenten Vereinbarung. So bleibt die Ferienwohnung das, was sie sein soll: ein Ort der Erholung, an dem sich alle Beteiligten wohlfühlen.

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