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Abfindung versteuern: Steuervorteile mit der Fünftelregelung optimal nutzen

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und dafür eine Abfindung erhalten, stellt sich schnell die Frage nach der steuerlichen Behandlung dieser Einmalzahlung. Da Abfindungen in der Regel hohe Beträge darstellen, die zu Ihrem normalen Einkommen hinzukommen, kann die Steuerlast erheblich sein. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Last zu verringern. Mit einem Abfindungsrechner können Sie im Vorfeld ermitteln, welche Steuern auf Ihre individuelle Situation zukommen.

Die steuerliche Einordnung von Abfindungen

Abfindungen gelten nach dem Einkommensteuergesetz als außerordentliche Einkünfte und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Anders als bei Ihrem normalen Gehalt fallen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das bedeutet, dass keine Abzüge für Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung vorgenommen werden.

Dennoch unterliegt der gesamte Abfindungsbetrag der Einkommensteuer. Ohne steuerliche Sonderregelungen würde dies zu einer enormen Steuerlast führen, da unser progressives Steuersystem höhere Einkünfte mit höheren Steuersätzen belegt. Hier kommt die sogenannte Fünftelregelung ins Spiel, die eine wichtige Entlastung bieten kann.

Die Fünftelregelung – so funktioniert’s

Die Fünftelregelung ist im § 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und bietet eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Das Prinzip dahinter: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression abzumildern.

Dabei wird die Steuerberechnung in mehreren Schritten durchgeführt:

  1. Zunächst wird die Einkommensteuer für Ihr reguläres Einkommen ohne die Abfindung berechnet.
  2. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem regulären Einkommen hinzugerechnet und die Steuer für diese Summe ermittelt.
  3. Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert. 4. Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Steuer auf Ihr reguläres Einkommen plus dem fünffachen Differenzbetrag.

Diese Methode führt in den meisten Fällen zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung, als wenn die gesamte Abfindung auf einmal besteuert würde.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Nehmen wir an, Sie verdienen jährlich 100.000 Euro brutto und erhalten eine Abfindung von 42.000 Euro. Sie befinden sich mit diesem Einkommen im Spitzensteuersatz von 42%.

So würde die Berechnung mit der Fünftelregelung aussehen:

  1. Steuer auf 100.000 Euro reguläres Einkommen: 42.000 Euro
  2. Ein Fünftel der Abfindung beträgt 8.400 Euro
  3. Steuer auf 108.400 Euro (100.000 + 8.400): 45.528 Euro
  4. Differenz der Steuerbeträge: 3.528 Euro
  5. Fünffache Differenz: 17.640 Euro
  6. Gesamtsteuer mit Fünftelregelung: 59.640 Euro (42.000 + 17.640)

Würden Sie die Abfindung ohne Fünftelregelung versteuern, müssten Sie auf 142.000 Euro (100.000 + 42.000) Steuern zahlen, was etwa 69.720 Euro entspräche. Durch die Fünftelregelung sparen Sie in diesem Fall rund 10.080 Euro Steuern.

Diese Beispielrechnung zeigt, dass selbst bei einem hohen Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, die Fünftelregelung zu einer signifikanten Steuerersparnis führen kann.

Voraussetzungen für die Anwendung der

Fünftelregelung

Damit die Fünftelregelung zur Anwendung kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zusammenballung von Einkünften

Die Abfindung muss zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr führen. Das bedeutet, dass die Gesamteinkünfte im Jahr der Abfindungszahlung höher sein müssen als ohne diese Zahlung. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn Sie nach der Kündigung nicht sofort eine neue Stelle mit gleichem oder höherem Gehalt antreten.

  1. Auszahlung in einem Kalenderjahr

Die Abfindung sollte in einem einzigen Kalenderjahr ausgezahlt werden. Teilzahlungen über mehrere Jahre können die Anwendung der Fünftelregelung gefährden. Kleinere Teilzahlungen (bis zu 5% der Hauptleistung) sind jedoch unproblematisch.

  1. Veranlassung durch den Arbeitgeber

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss durch den Arbeitgeber oder einen Dritten veranlasst worden sein, nicht durch den Arbeitnehmer selbst.

Änderungen ab 2025 beachten

Ab dem Jahr 2025 ändert sich das Verfahren zur Anwendung der Fünftelregelung: Während bis Ende 2024 der Arbeitgeber die ermäßigte Besteuerung bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen kann, ist dies ab 2025 nicht mehr möglich. Stattdessen kann die Fünftelregelung dann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer selbst geltend gemacht werden.

Dies bedeutet, dass Sie ab 2025 zunächst die volle Steuer auf Ihre Abfindung zahlen und die Steuerermäßigung erst mit Ihrer Steuererklärung erhalten. Planen Sie diese zeitliche Verzögerung bei Ihren finanziellen Überlegungen unbedingt ein.

Steuern sparen durch geschickte Wahl des Auszahlungszeitpunkts

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Versteuern einer Abfindung ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Wird das Arbeitsverhältnis zum Jahresende beendet, kann es steuerlich vorteilhaft sein, die Abfindung erst im Folgejahr auszahlen zu lassen.

Der Grund: Wenn Sie im Folgejahr weniger verdienen – etwa weil Sie zunächst arbeitslos sind oder eine niedriger bezahlte Stelle antreten – fällt Ihr persönlicher Steuersatz insgesamt niedriger aus. Da die Abfindung zu diesem niedrigeren Satz versteuert wird, können Sie erheblich Steuern sparen.

Sprechen Sie über diese Option mit Ihrem Arbeitgeber, wenn sich Ihr Arbeitsverhältnis dem Ende nähert und eine Abfindungszahlung ansteht.

Alternativen zur direkten Versteuerung

Neben der Fünftelregelung gibt es weitere Möglichkeiten, die Steuerlast auf Abfindungen zu optimieren:

Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge

Eine steuerlich attraktive Alternative kann die Einzahlung eines Teils der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge sein. Bis zu bestimmten Höchstgrenzen kann diese Einzahlung steuerfrei erfolgen. Die Besteuerung wird in diesem Fall auf den Zeitpunkt der späteren Auszahlung im Rentenalter verschoben, wenn möglicherweise ein niedrigerer Steuersatz gilt.

Kirchensteuerermäßigung beantragen

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, können Sie bei Ihrer Kirchengemeinde einen Antrag auf Ermäßigung der Kirchensteuer für die Abfindung stellen. Viele Kirchengemeinden reduzieren in solchen Fällen die Kirchensteuer um mindestens 50 Prozent.

Die Abfindung in der Steuererklärung

Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie die erhaltene Abfindung in der Anlage N eintragen. Hier ist das Feld für “Ermäßigt besteuerte Entschädigung” vorgesehen. Wenn Sie die Fünftelregelung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie dies in Ihrer Steuererklärung deutlich kennzeichnen.

Hat Ihr Arbeitgeber bereits bei der Auszahlung die Fünftelregelung angewendet, ist dies in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. In diesem Fall sind Sie übrigens verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Gut informiert zu optimaler Steuergestaltung

Das Versteuern einer Abfindung ist komplex, bietet aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der Fünftelregelung, der richtigen Wahl des Auszahlungszeitpunkts und gegebenenfalls der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Für eine optimale individuelle Steuerplanung empfiehlt sich dennoch die Beratung durch einen Steuerexperten, der Ihre persönliche Situation berücksichtigen kann. So stellen Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen und keine unnötigen Abgaben leisten.

Mehr Lesen: Frieda Besson

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